Paukenschlag bei der Schufa: Neues Urteil des OLG Schleswig
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig darf die Schufa zukünftig den Restschuldbefreiungsvermerk nicht mehr wie bisher üblich drei Jahre lang speichern, sondern muss ihn nach Ablauf von sechs Monaten dauerhaft löschen. Welche Auswirkungen und Folgen hat das für die Betroffenen? Gastbeitrag von Johann Tillich, Schuldnerberater und Vorsitzender des Vereins für Existenzsicherung e. V.