Vertraue nicht dem Schein: Wie dubiose Plattformen unter neuem Namen wieder auftauchen – und Anleger in die Falle locken
Der Name klingt seriös, die Website ist professionell gestaltet – doch hinter Edelraum.net könnte sich eine gefährliche Mogelpackung verbergen. Am 5. März 2025 schlug die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Alarm: Die Plattform steht im Verdacht, unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Geschäfte mit Kryptovermögen anzubieten – ohne behördliche Genehmigung. Brisant: Bereits die Vorgängerseite edelraum.com war den Behörden aufgefallen, verschwand jedoch sang- und klanglos aus dem Netz. Nun taucht das Geschäftsmodell unter neuer Domain wieder auf – ein klassisches Warnsignal für Verbraucher.
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin und Experte für Finanzmarktrecht, warnt mit Nachdruck: „Die Erbringung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen setzt in Deutschland grundsätzlich eine Lizenz durch die BaFin voraus. Wer ohne diese Zulassung agiert, bewegt sich nicht nur in einer rechtlichen Grauzone – er gefährdet das Vermögen seiner Kunden.“
Für Anleger gilt deshalb: Misstrauen ist keine Schwäche, sondern ein Gebot der Vorsicht – vor allem, wenn bekannte Muster des Plattformbetrugs erneut auftauchen.
Die gesetzlichen Grundlagen der Finanzaufsicht
Das deutsche Finanzmarktrecht ist strikt reguliert, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Betrug und missbräuchlichen Geschäftspraktiken zu schützen. Eine zentrale Norm in diesem Bereich ist § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der vorsieht, dass die BaFin einschreiten kann, wenn Unternehmen ohne Genehmigung Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen anbieten. Ergänzend dazu regelt § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMaG), dass Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.
„Gerade im digitalen Bereich gibt es zahlreiche Anbieter, die Finanzprodukte vertreiben, ohne die strengen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen“, erklärt Dr. Schulte weiter. „Die BaFin ist hier zum Schutz der Anleger tätig und warnt regelmäßig vor potenziell unseriösen Plattformen.“
Warum eine BaFin-Erlaubnis erforderlich ist
Das Finanzaufsichtsrecht verfolgt den Zweck, Vertrauen und Sicherheit im Finanzmarkt zu schaffen. Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten möchten, müssen laut KWG und Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) strenge Anforderungen in Bezug auf Kapitalausstattung, Risikomanagement und Compliance erfüllen. Die Aufsicht durch die BaFin soll verhindern, dass betrügerische Anbieter den Markt dominieren und Anleger um ihr Geld bringen.
In der Praxis bedeutet dies, dass sich Interessenten von Kapitalanlagen immer genau informieren sollten, bevor sie eine Investition tätigen. Wer Gelder an ein Unternehmen überweist, das nicht von der BaFin beaufsichtigt wird, riskiert finanzielle Verluste ohne Möglichkeit einer behördlichen Rückgriffsmöglichkeit.
„Die Finanzaufsicht ist nicht nur eine technische Vorschrift, sondern ein essenzieller Schutzmechanismus für Anleger“, betont Dr. Schulte. „Wer sein Geld an einen nicht lizenzierten Anbieter überweist, handelt fahrlässig und kann im Schadensfall kaum auf Hilfe hoffen.“
Wie erkennen Verbraucher unseriöse Anbieter?
Gerade im Internet ist es oft schwierig, zwischen seriösen und unseriösen Anbietern zu unterscheiden. Viele betrügerische Plattformen geben sich professionell und vertrauenswürdig, während im Hintergrund Finanzgeschäfte ohne Erlaubnis stattfinden. Dr. Schulte rät Anlegern daher zur sorgfältigen Prüfung potenzieller Geschäftspartner.
„Ein erster Schritt ist immer die Recherche in der Unternehmensdatenbank der BaFin“, sagt er. „Ist ein Unternehmen dort nicht gelistet oder gab es bereits Warnungen, sollte man dringend von einer Investition Abstand nehmen.“
Zudem sei es wichtig, auf Kommunikationsverhalten und Kundenbewertungen zu achten. Hohe Renditeversprechen, aggressive Werbung und mangelnde Rechtsdokumente seien Warnsignale für mögliche Betrugsversuche. „Wer sich unsicher ist, sollte vor einer Investition rechtlichen Rat einholen“, rät der Anwalt.

Welche Sanktionen drohen unerlaubten Finanzdienstleistern?
Wer ohne Erlaubnis Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, verstößt in Deutschland gegen das Kreditwesengesetz. Dies kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die BaFin hat das Recht, solche Geschäftspraktiken einzustellen und Unternehmen mit Bußgeldern zu belegen. Ebenso können strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.
„Anbieter unerlaubter Finanzdienstleistungen begehen oft Straftaten wie Betrug oder Untreue“, warnt Dr. Schulte. „Den Betreibern solcher Geschäftsmodelle drohen neben Bußgeldern auch strafrechtliche Konsequenzen wie hohe Geld- oder Freiheitsstrafen.“
Empfehlungen der Aufsicht und der Ermittlungsbehörden – Wachsamkeit schützt vor Verlust – was Verbraucher jetzt wissen müssen
In einer digitalen Welt, in der Finanzgeschäfte per Mausklick abgewickelt werden, ist Vorsicht wichtiger denn je. Plattformen wie Edelraum.net zeigen, wie schnell Anleger auf scheinbar seriöse Angebote hereinfallen können – oft mit dramatischen Folgen. Denn wenn eine behördliche Erlaubnis fehlt, ist das Risiko groß, dass Anleger ihr Geld nie wiedersehen. Nicht nur die BaFin, sondern auch das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen regelmäßig vor Betrugsmaschen im Internet. Deshalb gilt: Misstrauen ist kein Misston, sondern eine Schutzmaßnahme.
Verbraucher sollten stets die Seriosität eines Anbieters prüfen. Erste Anlaufstelle ist die offizielle Verbraucherschutzseite der BaFin, auf der Listen unseriöser Anbieter und aktuelle Warnungen veröffentlicht werden. Auch der Podcast „Vorsicht, Betrug“ vermittelt praxisnah, wie moderne Täuschungsversuche funktionieren und worauf man achten muss.
Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin, betont: „Moderne Betrugsmaschen sind oft raffiniert. Doch wer sich informiert, skeptisch bleibt und rechtzeitig reagiert, kann viel Schaden vermeiden.“ Sein Rat an Betroffene: Nicht zögern, sondern handeln. Wer bereits Geld verloren hat oder unsicher ist, sollte sich juristisch beraten lassen. In vielen Fällen gibt es Wege, gegen die Täter vorzugehen oder verlorene Gelder zurückzufordern – vorausgesetzt, man handelt schnell und rechtlich fundiert.
Bei Fragen oder konkretem Handlungsbedarf steht Dr. Thomas Schulte mit seinem spezialisierten Team zur Seite – diskret, kompetent und mit langjähriger Erfahrung im Kapitalanlagerecht.
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170, 12277 Berlin
Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: law@meet-an-expert.com
Autor: Maximilian Bausch
Vielseitig interessiert, weltweit unterwegs und Onlineexperte. Nach einer Ausbildung als Industriemechaniker studiert er Wirtschaftsingenieurwesen. Er schreibt zu technischen und wirtschaftlichen Themen.