Schadenersatz – Schufa – fehlerhafter Eintrag – Urteile zum Thema

Dr Thomas Schulte - Schufa fehlende Einträge

Worüber schreiben wir:

Fehlerhafter Schufa-Eintrag: Oberlandesgericht Dresden bestätigt Urteil des Landgerichts Leipzig

Schadenersatz war früher ein einfaches Thema: Beule im Auto? Die Reparatur kostet 1.000 Euro. Dann gibt es 1.000 Euro Schadenersatz. In Fällen, in denen der Schaden schlecht messbar ist, wie in Blech, Lack und Arbeitszeit, bricht unter Juristen regelmäßig Streit aus.  Aber welche Konsequenzen lösen fehlerhafte Schufa-Einträge bei den Betroffenen aus?

Ein rechtswidriger Schufa-Eintrag kann zu einer immateriellen Entschädigung von 1.500 Euro führen, wie es durch Art. 82 Abs. 1 DSGVO geregelt ist. Die Bemessung des immateriellen Schadensersatzes basiert auf Faktoren, die im Erwägungsgrund 146 der DSGVO genannt werden. Ein falscher Schufa-Eintrag bedeutet Ängste, Stress, Komfort- und Zeiteinbußen und die potenzielle Stigmatisierung beziehungsweise Rufschädigung. Dann soll es nach der Datenschutzgrundverordnung Schadenersatz geben.

Am 29. August 2023 bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden das Urteil des Landgerichts (LG) Leipzig, welches einem Betroffenen eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1.500 Euro aufgrund eines fehlerhaften Schufa-Eintrags zugesprochen hatte (Aktenzeichen 4 U 1078/23). Dieser Fall beleuchtet die erheblichen Auswirkungen eines Schufa-Fehleintrags und die rechtlichen Konsequenzen gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Sachverhalt zum Verfahren gegen Schufa-Fehleintrag – Bank wirft Kunden raus

Der Betroffene erlitt schwerwiegende Nachteile durch einen grob fahrlässigen Fehleintrag in seiner Schufa-Akte. Der Eintrag, der etwa sechs Monate lang gespeichert wurde, führte dazu, dass seine Bank den Dispokredit schrittweise kürzte und schließlich sein Girokonto kündigte. Diese finanziellen Einschränkungen und die resultierenden Unannehmlichkeiten betrafen den Betroffenen erheblich.

Verletzung der DSGVO

Bekanntlich gilt Europarecht und Europa liebt den Datenschutz. Ein fehlerhafter Schufa-Eintrag stellt eine Verletzung der DSGVO dar. Gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, die durch eine Verletzung dieser Verordnung einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, Anspruch auf Schadensersatz. In diesem Fall machte der Betroffene vor dem LG Leipzig einen Anspruch auf Entschädigung geltend.

Urteil des Landgerichts Leipzig

Das LG Leipzig erkannte die Schwere der durch den fehlerhaften Schufa-Eintrag verursachten Nachteile und sprach dem Kläger einen Schadensersatz von 1.500 Euro zu. Das Gericht stellte fest, dass die grobe Fahrlässigkeit der Schufa bei der Speicherung des fehlerhaften Eintrags und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Betroffenen einen erheblichen Verstoß gegen die DSGVO darstellen.

Bestätigung durch das OLG Dresden

Das OLG Dresden bestätigte mit seinem Beschluss vom 29.08.2023 die Entscheidung des LG Leipzig. Damit wurde klargestellt, dass der Betroffene zu Recht eine Entschädigung für den erlittenen Schaden erhielt. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und die Rechte der Betroffenen auf Entschädigung bei Verstößen gegen die DSGVO.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Praxis der Schufa und anderer Auskunfteien. Es verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung und Korrektur von Einträgen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ferner stärkt es die Rechte der Verbraucher und deren Schutz vor unrechtmäßigen Einträgen und deren Auswirkungen auf die finanzielle Situation.

Fazit

Der Fall des fehlerhaften Schufa-Eintrags und die daraus resultierende Entschädigungszahlung von 1.500 Euro betonen die Wichtigkeit der DSGVO und die Verpflichtung der Auskunfteien zur korrekten Datenverarbeitung. Das Urteil des OLG Dresden bestätigt die Entscheidung des LG Leipzig und stellt sicher, dass die Rechte der Betroffenen bei Datenschutzverletzungen gewahrt bleiben. Andere Gerichte urteilen ähnlich. Urteil des LG Mainz (2021): In einem Fall, bei dem ein Schufa-Eintrag aufgrund einer nicht erhaltenen Rechnung erfolgte, sprach das Landgericht Mainz dem Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro zu. Der Kläger erlitt erhebliche wirtschaftliche Nachteile, da ihm eine Immobilienfinanzierung und berufliche Kreditkarten aufgrund des falschen Eintrags verweigert wurden​. Die Faktoren Ängste, Stress, Komfort- und Zeiteinbußen sowie potentielle Stigmatisierung und Rufschädigung wurden auch im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.05.2023 (C-300/21) hervorgehoben. Zudem sind die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität zu berücksichtigen. Für Anwälte und andere Rechtsvertreter bietet dieser Fall eine wichtige Referenz für zukünftige Verfahren im Bereich des Datenschutzrechts.

Über den Autor:

Valentin Markus Schulte ist Student der Rechtswissenschaften und wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte in Berlin. Des Weiteren studierte Valentin Schulte neben seinem Studium der Rechtswissenschaften Volkswirtschaftslehre / Economics und erlangte hier bereits einen Masterabschluss.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin
Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: valentin.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwalt ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

Pressekontakt:

Dr. Schulte Rechtsanwalt
Malteserstraße 170
12277 Berlin
Tel: +49 30 22 19 220 20
Fax. +49 30 22 19 220 21
Email: dr.schulte@dr-schulte.de
https://www.dr-schulte.de

favicon

Bausch Enterprise

Erfahre als Erster, wenn unsere neuesten Beiträge veröffentlicht werden.

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Teile diesen Beitrag auf