Schufarecht – helfen einstweilige Anordnungen? Eile, Eile, Lösche!

Schufarecht - helfen einstweilige Anordnungen? Eile, Eile, Lösche!

Worüber schreiben wir:

In diesem Beitrag geht es um einstweiligen Rechtsschutz. In Bezug vom Schufa-Recht also die Frage, ob jemand im Turbogang eine Eintragung bei einer der zahlreichen Auskunfteien, am bekanntesten ist die Schufa Holding AG, gelöscht bekommt.

Was bedeutet „einstweiliger Rechtsschutz“: Dieser wird in der Zivilprozessordnung in Deutschland auf zwei Arten geregelt: Arrest wegen Geldforderungen und zum anderen die einstweilige Verfügung, die alles andere regelt. In der Gesetzgebung kommt der einstweilige Rechtsschutz zur Anwendung, wenn ein Turbo für die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit für die Entscheidung in der Hauptsache benötigt wird, um im Besonderen den Eintritt irreversibler Zustände zu verhindern. Wann sind Schnelligkeit und zügige Entscheidungen bei Problemen mit negativen Einträgen erforderlich?

Grundlage von Schufa-Einträgen sind natürlich regelmäßig Streitigkeiten um Geld, hier geht es aber um einen Eintrag in ein Register. Also ist die sogenannte einstweilige Verfügung die richtige Wahl. Dieser negativer Eintrag kann die Reputation und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Betroffenen erheblich schädigen. Typisch ist, dass jemand zum Beispiel keine Wohnung mieten kann oder keinen Kredit bekommt oder die Konten gekündigt werden.

Einstweiliger Rechtsschutz – Prüfungsmaßstab der einstweiligen Verfügung

Bei der einstweiligen Verfügung prüft das Gericht fix und überblicksartig, ob den Eintrag in das Register richtig oder falsch erscheint. Die Sache muss eilbedürftig erscheinen und rechtlich eindeutig, dann kann eine einstweilige Verfügung durch das Gericht ausgesprochen werden. Der Eintrag muss rechtswidrig sein. Hier wird insbesondere argumentiert, dass die Datenschutzgrundverordnung eine Abwägung der verschiedenen Interessen verlangt und zugleich die Wirkung eines negativen Schufaeintrags de facto eine Sperre ist, um am Leben teilzunehmen. Durch die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung kommt die Idee der Einzelfallprüfung wieder mehr Gewicht zu. Die Lebensverhältnisse sind so verschieden, dass das übliche Über einen Kamm-Scheren nicht ausreichend sein kann.

Eilbedürftigkeit

Eine Eilbedürftigkeit wird angenommen, wenn eine konkret drohende Beeinträchtigung vorliegt. Es muss um die Abwendung einer Existenzgefährdung oder Notlage des Betroffenen, die Vermeidung eines unverhältnismäßigen Vermögensschadens oder die Abwendung eines endgültigen Rechtsverlustes sein.

Rechtslage eindeutig

Wichtig ist auch, dass die Rechtslage eindeutig ist.

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte
Volkswirt, Stud. Iur

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin
Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: valentin.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Schulte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

Pressekontakt:
Dr. Schulte Rechtsanwalt
Malteserstrasse 170
12277 Berlin
Tel: +49 30 22 19 220 20
Fax. +49 30 22 19 220 21
Email: dr.schulte@dr-schulte.de
https://www.dr-schulte.de

favicon

Bausch Enterprise

Erfahre als Erster, wenn unsere neuesten Beiträge veröffentlicht werden.

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Teile diesen Beitrag auf