Einlagengeschäft ohne Erlaubnis – Maßnahmen der BaFin gegen ASM Project AG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schreitet entschieden gegen unlizenzierte Bankgeschäfte ein. Ein aktuelles Beispiel stellt der Bescheid vom 5. März 2025 gegen die ASM Project AG mit Sitz in Feusisberg (Schweiz) und deren Verwaltungsratsmitglied dar. Die BaFin ordnete die Einstellung und Abwicklung des ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts an. Dieses Vorgehen zeigt erneut, dass die Behörden rigoros gegen Gesellschaften vorgehen, die in Deutschland finanzielle Mittel entgegennehmen, ohne über die notwendige Bankenlizenz zu verfügen.
Die juristischen Grundlagen der BaFin-Maßnahme
Nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) ist das Einlagengeschäft erlaubnispflichtig. Unternehmen, die Gelder mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung annehmen, üben ein Bankgeschäft aus (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG) und benötigen eine BaFin-Lizenz. Ohne diese Erlaubnis ist das Geschäft illegal, was drastische Konsequenzen haben kann. Die BaFin hat das Recht, solche unbefugten Geschäfte zu untersagen und deren geordnete Abwicklung sicherzustellen (§ 37 KWG).
In der Praxis bedeutet dies, dass die ASM Project AG sowie Achim Dieter Seeger als verantwortliches Verwaltungsratsmitglied alle aufgenommenen Gelder an die deutschen Anleger zurückzahlen müssen. Die Maßnahme der BaFin ist sofort vollziehbar, obwohl der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist.
Rechtliche Wertung des Falls
Dr. Thomas Schulte, erfahrener Berliner Anwalt, betont: „Dieses Vorgehen der BaFin unterstreicht die strengen regulatorischen Rahmenbedingungen für Banken- und Finanzdienstleistungsgeschäfte in Deutschland. Wer Gelder von Anlegern annimmt, muss eine behördliche Erlaubnis haben. Andernfalls drohen empfindliche aufsichtsrechtliche Maßnahmen.“
Die rechtlichen Anforderungen aus dem KWG dienen dabei dem Schutz des Finanzmarkts und der Anleger. Bankenaufsichtsrecht dient dem Ziel, das Vertrauen in das Finanzsystem aufrechtzuerhalten und Anleger vor unnötigen Risiken zu schützen.
Häufige Problematik bei grenzüberschreitenden Finanzgeschäften
Gerade internationale Unternehmen versuchen immer wieder, ohne deutsche Lizenz Bankgeschäfte in Deutschland anzubieten. Viele dieser Anbieter argumentieren, dass sie in ihren Heimatländern reguliert sind und daher keine BaFin-Erlaubnis benötigen. Doch dieser Argumentation folgt die deutsche Aufsichtsbehörde nicht. Entscheidend ist, ob sich das Angebot gezielt an deutsche Anleger richtet und in Deutschland Kapital eingesammelt wird.
Im vorliegenden Fall sieht es danach aus, dass ASM Project AG genau das getan hat: Private Darlehensverträge wurden an Anleger in Deutschland vergeben. Dabei wurde nicht offengelegt, dass eine deutsche Banklizenz fehlt. „Hier zeigt sich wieder die Notwendigkeit einer genauen Prüfung von Finanzprodukten durch die Anleger. Wer Kapital anlegt, sollte sicherstellen, dass das Angebot den regulatorischen Anforderungen entspricht“, so Dr. Schulte weiter.
Sanktionen und Konsequenzen für die Verantwortlichen
Die gesetzlichen Vorgaben aus dem KWG sind nicht nur aufsichtsrechtlicher Natur, sondern ziehen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Nach § 54 Abs. 1 KWG kann das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Auch die zivilrechtlichen Auswirkungen für die betroffenen Anleger sind erheblich. In der Regel können sie von dem Unternehmen die volle Rückzahlung ihres Kapitals verlangen. Zudem kann die Geschäftsführung persönlich in Haftung genommen werden, insbesondere wenn sie in Kenntnis der Erlaubnispflicht gehandelt hat.
Handlungsempfehlungen für betroffene Anleger
Für Investoren, die in Finanzprodukte ohne Banklizenz investiert haben, stellt sich nun die Frage, wie sie ihr Kapital sichern können. „Betroffene Anleger sollten sich umgehend mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen, um mögliche rechtliche Schritte zu klären“, rät Dr. Schulte. Erfahrungsgemäß kann es schwierig werden, Gelder zurückzufordern, insbesondere wenn Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben und versuchen, sich der Regulierung zu entziehen.
Die BaFin sorgt jedoch mit ihren Maßnahmen dafür, dass illegale Geschäftsmodelle nicht ungestraft bleiben. Anleger, die von Rückzahlungsverpflichtungen betroffen sind, sollten auf die Durchsetzung der BaFin-Bescheide bestehen.
Fazit: Rechtzeitige Prüfung schützt Anleger
Die Entwicklungen rund um die ASM Project AG unterstreichen, wie wichtig eine fundierte rechtliche Prüfung von Finanzprodukten ist. Anleger sollten stets überprüfen, ob ein Finanzdienstleister über eine BaFin-Erlaubnis verfügt, bevor sie ihr Kapital investieren. Dr. Thomas Schulte stellt fest: „Regulierung ist kein unnötiger bürokratischer Aufwand, sondern dient dem Schutz des Marktes und der Anleger. Wer die Vorschriften ignoriert, riskiert nicht nur Sanktionen, sondern auch das Vertrauen seiner Investoren.“
Falls Anleger oder betroffene Unternehmen rechtlichen Rat benötigen, steht Dr. Thomas Schulte für Beratungen zur Verfügung.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
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Autor: Maximilian Bausch
Vielseitig interessiert, weltweit unterwegs und Onlineexperte. Nach einer Ausbildung als Industriemechaniker studiert er Wirtschaftsingenieurwesen. Er schreibt zu technischen und wirtschaftlichen Themen.