Warnung vor Euro Profits Pro – BaFin schreitet ein

Warnung vor Euro Profits Pro – BaFin schreitet ein - ABOWI Law

Worüber schreiben wir:

Euro Profits Pro im Visier – wenn der digitale Glanz die Kontrolle überstrahlt. Was Anleger über BaFin-Zulassungen wirklich wissen müssen.

Schnelle Gewinne, glänzende Websites und das Versprechen von finanzieller Freiheit – digitale Finanzplattformen inszenieren sich heute als die Zukunft des Investierens. Doch was auf den ersten Klick professionell und überzeugend wirkt, kann sich im juristischen Licht als eklatante Gesetzesverletzung entpuppen. Darf ein Anbieter wie Euro Profits Pro überhaupt Finanzdienstleistungen anbieten? Und was bedeutet es konkret, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnmeldung veröffentlicht?

Die juristische Antwort führt zurück zu einem oft übersehenen Fundament des Kapitalmarktrechts: Finanzdienstleistungen in Deutschland erfordern eine klare, transparente und wirksam erteilte Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Wer ohne diese handelt, verstößt nicht nur gegen regulatorische Pflichten – er gefährdet das Vermögen seiner Kundschaft. Der Fall Euro Profits Pro wirft damit grundlegende Fragen auf: Was schuldet ein Anbieter seinen Kund:innen an Transparenz? Wo endet technische Innovation – und wo beginnt strafbewehrte Unerlaubtheit?

Diese Fragen sind nicht akademisch – sie betreffen jeden, der online investiert. Wer sie nicht stellt, läuft Gefahr, nicht nur Rendite, sondern auch Rechtsansprüche zu verlieren.

Ein Fall mit weitreichender Signalwirkung

Die BaFin hat öffentlich vor dem Unternehmen Euro Profits Pro gewarnt. Hintergrund ist das Angebot von Finanz-, Investment- sowie Krypto-Dienstleistungen über die Website europrofitspro.com – und das ohne entsprechende Genehmigung. In einer offiziellen Mitteilung äußerte die Aufsichtsbehörde den Verdacht, dass hinter der Plattform nicht nur ein unzulässiges Geschäftsmodell, sondern auch möglicherweise strafrechtlich relevante Aktivitäten stehen. In derartigen Fällen handelt die BaFin gemäß § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KryptoMaAufG), um Verbraucherinnen und Verbraucher vor finanziellen Schäden zu schützen.

„Die Tätigkeit auf dem sensiblen Feld der Finanz- und Kryptodienstleistungen setzt nicht nur Fachkenntnis, sondern vor allem eine behördliche Zulassung voraus. Wer diese Voraussetzungen missachtet, stellt eine reale Bedrohung für den Kapitalmarkt dar“, erklärt Dr. Thomas Schulte, renommierter Rechtsanwalt aus Berlin und Experte für digitales Wirtschaftsrecht.

Was sagt das Gesetz? – Rechtliche Grundlagen der Aufsicht

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

Das deutsche Finanzmarktaufsichtsrecht ist eindeutig: Gemäß § 32 KWG bedarf es einer schriftlichen Erlaubnis der BaFin, um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang anzubieten, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die gleiche Regelung findet auch für Krypto-Dienstleister Anwendung, wie sie im Kryptomärkteaufsichtsgesetz normiert ist. Bereits das Werben um Kunden ohne Erlaubnis stellt eine verbotene Handlung dar und kann mit Bußgeldern oder sogar strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden.

Nicht selten erfolgt das Vorgehen unseriöser Anbieter über raffinierte Webseiten, mit denen gezielt Vertrauen aufgebaut werden soll. Adressen werden gefälscht, Scheinfirmen konstruiert. Die eigentliche Absicht bleibt jedoch stets die gleiche – die schnelle finanzielle Bereicherung durch irregeleitete Vertrauensvorschüsse. Laut Dr. Schulte ist dies keineswegs ein neues Phänomen, jedoch hat sich die Digitalisierung als Verstärker für solche Taktiken erwiesen. „Cyberkriminalität hat viele Gesichter. Die Vermischung von Finanzdienstleistungen und Krypto-Trading macht es für Laien kaum möglich, zwischen echten Anbietern und Hochstaplern zu unterscheiden.“

Behördliche Maßnahmen: Mehr als nur Warnungen

Die BaFin nutzt vielfältige Werkzeuge zum Schutz der Bevölkerung. In besonders dringenden Fällen veröffentlicht die Behörde öffentliche Hinweise oder Warnmeldungen auf ihrer Webseite. Gleichzeitig findet ein Informationsfluss mit anderen Behörden, wie dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern (LKA), statt. Die Ermittlung durch spezialisierte Einheiten erfolgt häufig länderübergreifend. Anlegerinnen und Anleger sind somit nicht auf sich allein gestellt.

Doch auch der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren nachgesteuert. Mit der Einführung des KryptoMaAufG wurde ein eigenständiger regulatorischer Rahmen für Anbieter digitaler Vermögenswerte geschaffen. Dieses neue Gesetz berücksichtigt insbesondere die Besonderheit dezentraler Systeme wie der Blockchain-Technologie, ohne jedoch auf eine wirksame Aufsicht zu verzichten.

Verbraucherschutz in der digitalen Welt

Wesentlich für den Verbraucherschutz ist die Aufklärung. Die BaFin empfiehlt ausdrücklich, sich vor jeglicher Investition über das betreffende Unternehmen zu informieren. Hierzu wurde eine Online-Unternehmensdatenbank geschaffen, in der alle lizenzierten Finanzdienstleister verzeichnet sind. Fehlt dort ein bestimmter Anbieter, so ist äußerste Vorsicht geboten.

Dr. Schulte kennt zahlreiche Fallgestaltungen aus seiner Berufspraxis, in denen Mandantinnen und Mandanten erst zu spät reagierten. „Die Versprechen waren zu schön, um wahr zu sein. Die Webseiten überzeugend, der Kundenservice freundlich – doch am Ende war das Geld unwiederbringlich verloren“, so der Jurist. Besonders häufig trifft es dabei ältere Menschen oder Personen mit geringem technischem Verständnis. Das Ziel seines Wirkens ist es, präventiv zu informieren und rechtssichere Wege aufzuzeigen.

Modernes Betrugsphänomen mit klassischen Zügen

Die Geschichte hinter Euro Profits Pro ist ein treffendes Beispiel für eine wachsende Form digitaler Täuschung: Websites, die professionell aufgebaut sind, mit gefälschten Kundenbewertungen, pseudo-regulatorischen Siegeln und realitätsfernen Renditeversprechen locken Anleger in die Falle. Es handelt sich dabei weniger um raffiniert konstruierte Finanzprodukte, als vielmehr um klassische Betrugsschemata im neuen Gewand.

Nicht selten treten die Hintermänner aus dem Ausland heraus auf, nutzen Offshore-Gesellschaften als Tarnfirmen und setzen auf Sprachbarrieren sowie rechtliche Grauzonen. Dank internationaler rechtlicher Kooperationen können sie jedoch zunehmend ermittelt werden. „Die juristische Welt mag komplex sein – doch sie greift immer dann effektiv, wenn geltende Normen verletzt werden“, betont Dr. Schulte.

Wie sich Verbraucher schützen können

Dr. Schulte empfiehlt, jede vermeintliche Investitionsmöglichkeit kritisch zu hinterfragen: Ist der Anbieter im BaFin-Register verzeichnet? Steht ein Impressum zur Verfügung? Gibt es konkrete Ansprechpartner? Werden gesetzlich vorgeschriebene Aufklärungen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes durchgeführt?

Zudem spielt auch die digitale Resilienz der Verbraucher eine Rolle. „Es ist wichtig, über grundlegende digitale Kompetenzen zu verfügen und sich nicht von Hochglanzbroschüren oder professionellen Webseiten blenden zu lassen“, so Schulte.

Fazit: Wachsame Augen im Wilden Westen der Finanzen

Der Fall Euro Profits Pro offenbart, wie groß das Risiko ist, wenn ohne staatliche Aufsicht geworben und gewirtschaftet wird. Er ruft gleichzeitig ins Gedächtnis, dass Prävention und Wachsamkeit unerlässliche Werkzeuge im Anlegerverhalten sind. Dass die BaFin aktiv wird und klare Signale sendet, schützt nicht nur einzelne, sondern stärkt das Vertrauen in ein reguliertes Finanzsystem.

Der Berliner Anwalt Dr. Thomas Schulte weist in diesem Zusammenhang auch auf seine Rolle im Netzwerk ABOWI hin: „Unsere Kanzlei versteht sich nicht nur als juristische Beraterin, sondern als Partnerin für rechtssicheres Verhalten im digitalen Wirtschaftsumfeld.“

Verbraucherinnen und Verbraucher sind eingeladen, bei Unsicherheiten professionelle juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, bevor sie finanzielle Risiken eingehen. Denn wie Dr. Schulte es formuliert: „Vorbeugung ist die beste Verteidigung – besonders dann, wenn es um das eigene Kapital geht.“

Autor: Valentin Schulte – Experte für rechtliche Beratung

Valentin Schulte bringt ein einzigartiges Zusammenspiel aus ökonomischem Know-how und juristischem Fachwissen mit. Mit einem Master in Volkswirtschaft und als engagierter Jurist versteht er die komplexen ökonomischen und rechtlichen Fragestellungen, die Unternehmen bewegen.

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