Weg damit – Deutsche Investoren können sinnlose Landwirtschaftsinvestments widerrufen

Dr Thomas Schulte - Verträge Landwirtschaftsinvestment

Worüber schreiben wir:

BGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte: Teakinvestments aus der Schweiz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (Az. VIII ZR 226/22) am 15.05.2024 einem Opfer recht gegeben, dass einem in Deutschland wohnhaften Verbraucher bei Abschluss von Kauf- und Dienstleistungsverträgen über Teakbäume in Costa Rica mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen ein Widerrufsrecht zusteht, auch wenn keine vernünftige Widerrufsbelehrung erfolgte.

Sinnlosinvestitionen können daher widerrufen werden und die Opfer erhalten ihr Geld zurück. 

Dieses Urteil ist von besonderer Bedeutung, da es die Rechte von Verbrauchern in grenzüberschreitenden Geschäften stärkt.

Bäume als Investment – warum machen das wohl keine deutschen Waldbesitzer?

Es ist immer gefährlich in etwas zu investieren, von dem man keine Ahnung hat. Wald im Ausland gehört dazu. Ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen bot auf seiner Website den Kauf von Teakbäumen in Costa Rica an, mit der Aussicht, durch den späteren Verkauf des Holzes Gewinne zu erzielen. Zusätzlich wurde den Käufern die Verwaltung und Bewirtschaftung der Bäume angeboten. Ein Deutscher schloss in den Jahren 2010 und 2013 entsprechende Verträge über insgesamt 1.400 Teakbäume ab, ohne über sein Widerrufsrecht informiert zu werden.

Rechtsgrundlagen und Entscheidung – Widerruf möglich

Der BGH stellte fest, dass der Verbraucher einen Anspruch auf Widerruf der Verträge nach deutschem Recht hat, da er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Die maßgeblichen Vorschriften umfassen:

  • § 312b Abs. 1 Satz 1 BGB (Fernabsatzverträge)
  • § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen)
  • § 355 Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht)

Wichtige Punkte des Urteils sind:

  1. Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Die Zuständigkeit folgt aus dem Lugano-Übereinkommen (LugÜ II). Der BGH entschied, dass die deutschen Gerichte zuständig sind, da die Beklagte ihre Tätigkeit auf Deutschland ausgerichtet hat.
  2. Anwendbarkeit deutschen Rechts: Trotz der in den AGB festgelegten Wahl des Schweizer Rechts, gilt deutsches Recht gemäß Art. 6 Rom I-VO, da dies für den Verbraucher günstiger ist.
  3. Widerrufsrecht des Verbrauchers: Der BGH bestätigte, dass dem Kläger ein unbefristetes Widerrufsrecht zusteht, da er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil ist wegweisend für den Verbraucherschutz bei grenzüberschreitenden Verträgen. Es stellt klar, dass Verbraucher, die in Deutschland ansässig sind, auch bei Geschäften mit ausländischen Unternehmen umfassend geschützt sind. Insbesondere bei Investitionen in Sachgüter, die als Finanzdienstleistungen qualifiziert werden können, muss eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgen, andernfalls bleibt das Widerrufsrecht bestehen.

Allgemeine Hinweise

Betrüger rufen: „Gib mir Dein Geld, Du wirst reich.“ Sie versprechen hohe Gewinne mit wenig Aufwand, was den natürlichen Wunsch vieler Menschen nach schnellem Reichtum anspricht. Aber was ist Vermögenseinkommen eigentlich?

Das Lexikon sagt: „Das Vermögenseinkommen ist das Einkommen abzüglich der getätigten Ausgaben, das der Eigentümer eines Vermögenswertes oder von nicht produziertem Sachvermögen (z. B. Grund und Boden) während des Einkommensbezugszeitraums als Gegenleistung erhält, dass er einer anderen Einheit finanzielle Mittel oder nicht produziertes Sachvermögen zur Verfügung stellt.“ Einfacher gesagt: Jemand gibt Geld und bekommt eine Rendite oder Zinsen.

Vermögenseinkommen ist minimal

Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Vermögenseinkommen in Europa gesunken. Während das Bruttoinlandsprodukt und das Bruttonationaleinkommen stiegen, gingen die Unternehmens- und Vermögenseinkommen um 2,6 % zurück. Zurzeit gibt es wenig Zinsen.

Warum stellen Betrüger hohe Gewinne in Aussicht?

Obwohl es unwahrscheinlich ist, versprechen Betrüger trotzdem hohe Gewinne. Seit Jahrhunderten herrschen die Naturwissenschaften, was bedeutet, dass hohe Gewinne beweisbar sein müssen. Menschen scheuen das Risiko des Geldverlustes und behalten ihr Geld lieber bei sich. Betrüger behaupten jedoch: hoher Gewinn bei wenig Risiko – das ist ein Trugschluss.

Hoher Gewinn, kein Risiko? Das gibt es nicht!

Ein Beispiel ist der Prime Bank Betrug (PBB). Hier versprechen Betrüger risikofreie, extrem hohe Renditen von 20 bis 200 Prozent. Diese Renditen sind unrealistisch. Rendite und Risiko sind immer miteinander verbunden: höhere Renditen bedeuten höhere Risiken und umgekehrt. Exorbitante Renditen bei geringem Risiko existieren nicht.

Realistische Renditen sind marktkonform

Ein Vergleichsmaßstab ist die Umlaufrendite der Deutschen Bundesbank, die für Anleihen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als vier Jahren gilt. Die Umlaufrendite schwankt zwischen 0 und 4,5 Prozent pro Jahr. Auch spekulative Anlagen wie Hedgefonds erzielen durchschnittliche Renditen von 5 bis 10 % per annum, in guten Jahren bis zu 15 Prozent. Alles darüber hinaus ist unrealistisch.

Der Glaube an Phantommärkte

Betrüger behaupten, es gebe geheime Märkte mit exorbitanten Renditen. Diese „Phantommärkte“ sollen nur wenigen Privilegierten bekannt sein. Solche Behauptungen dienen dazu, Überprüfungen zu entgehen und potentielle Investoren mit allgemeinen Auskünften abzuspeisen.

Sicherheit und Vertragskonstruktionen

Betrüger versprechen, dass das angelegte Kapital hohe Renditen abwirft und gleichzeitig zu 100 % abgesichert ist. Um die Geschäfte real erscheinen zu lassen, schließen sie Mandats- oder Treuhandverträge und gründen Briefkastenfirmen zur Geldwäsche. Die komplexen Vertragswerke sind oft unverständlich und unsinnig, was Teil der Täuschung ist.

Pseudofachsprache

Betrüger verwenden eine eigene Pseudofachsprache, um ihre Opfer zu täuschen. Diese Fachbegriffe klingen professionell, sind aber oft erfunden oder werden in falschem Zusammenhang verwendet. Die Opfer sind meist nicht in der Lage, die richtigen Fragen zu stellen, und clevere Investoren werden von den dubiosen Angeboten ferngehalten.

Fazit: Renditegeschenke gibt es nicht!

Kapitalanlagebetrüger nutzen die Unsicherheit und Gier der Menschen aus. Es gibt keine risikolosen, hohen Gewinne. Seien Sie skeptisch bei Versprechen von hohen Renditen bei geringem Risiko. Überprüfen Sie Angebote sorgfältig und lassen Sie sich bei Unsicherheiten professionell berate.

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
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Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwälte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

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