Proxalto, Alte Leipziger, Württembergische, Gothaer, Generali Deutschland, LVM, LPV, Cosmos und Zurich: Im LV-Qualitätsrating 2026 weisen neun untersuchte Gesellschaften eine negative Sicherheitsmittelquote auf. Für Versicherte wirft das wichtige Fragen auf. Der Fall FWU zeigt zugleich, dass das Scheitern eines Lebensversicherers tatsächlich möglich ist. Wie ernst sind die Warnsignale – und welche Konsequenzen sollten Kunden daraus ziehen?
Die Lebensversicherung wurde abgeschlossen, als die Kinder klein waren, das Haus finanziert wurde oder die erste größere Gehaltserhöhung auf dem Konto ankam. Sie sollte Verlässlichkeit schaffen. Ein Vertrag, der über Jahrzehnte mitläuft und später einen Teil der finanziellen Verantwortung übernimmt. Dann liest man den Namen des eigenen Versicherers in einer Liste mit negativen Sicherheitskennzahlen.
Für den Kunden ist das keine abstrakte Bilanzdiskussion. Es geht um Beiträge, die manchmal mühsam aufgebracht wurden. Um einen geplanten Rentenbeginn. Um die Vorstellung, wenigstens diesen Teil der Zukunft geregelt zu haben.
Der Versicherungsbote hat mit seinem Bericht vom 24. September 2026 einen Anlass geliefert, diese Gewissheit zu überprüfen. Grundlage ist das LV-Qualitätsrating von Metzler Ratings. Neun der 30 untersuchten Lebensversicherer weisen darin eine negative Sicherheitsmittelquote auf. Im Vorjahresrating waren es sechs bei insgesamt 28 untersuchten Gesellschaften. Die Ergebnisse zeigen Unterschiede bei bilanziellen Puffern und Ertragskraft. Einen bevorstehenden Ausfall der genannten Versicherer belegen sie nicht.
Genau diese Unterscheidung macht die Nachricht für Versicherte anspruchsvoll. Sie müssen weder jede Schlagzeile als Katastrophenmeldung verstehen noch berechtigte Fragen zur eigenen Altersvorsorge beiseiteschieben.
Neun bekannte Namen – und plötzlich wird aus Vertrauen eine Frage
Nach dem veröffentlichten Rating liegt die Sicherheitsmittelquote bei Proxalto und Alte Leipziger jeweils bei minus 2,1 Prozent. Württembergische erreicht minus 2,6 Prozent, Gothaer minus 3,7 Prozent und Generali Deutschland minus 3,8 Prozent. Für LVM werden minus 6,3 Prozent, für LPV minus 7,7 Prozent, für Cosmos minus 7,9 Prozent und für Zurich minus 9,1 Prozent ausgewiesen. Die Angaben betreffen die im Rating untersuchten Lebensversicherungsgesellschaften und deren ausgewertete Abschlüsse. Sie dürfen nicht pauschal auf sämtliche Unternehmen einer Versicherungsgruppe oder auf alle Produkte unter derselben Marke übertragen werden.
Gerade dieser Punkt ist für Kunden wichtig. Auf der Police steht eine konkrete juristische Person. Wer prüfen möchte, ob sein Vertrag betroffen ist, muss diesen Vertragspartner mit der bewerteten Gesellschaft abgleichen. Der vertraute Markenname allein reicht dafür nicht aus. Auch die Prozentwerte verlangen eine genaue Übersetzung: Minus 9,1 Prozent bedeuten weder, dass auf einem Kundenkonto 9,1 Prozent fehlen, noch, dass die spätere Versicherungsleistung entsprechend gekürzt wird. Die Kennzahl beschreibt ein Verhältnis auf Unternehmensebene nach einer bestimmten Berechnungsmethode.
Was „im Minus“ bedeutet: Die berücksichtigten Puffer reichen rechnerisch nicht aus
Metzler untersucht insbesondere Sicherheitsmittel und Ertragskraft anhand veröffentlichter Bilanzdaten. Eine negative Sicherheitsmittelquote bedeutet nach dieser Methodik, dass die stillen Lasten die einbezogenen Puffer übersteigen. Berücksichtigt werden unter anderem Eigenkapital, Zinszusatzreserve und bestimmte Mittel für die Überschussbeteiligung. Das Qualitätsrating ist ausdrücklich kein übliches Bonitätsrating. Für Versicherte lässt sich daraus eine berechtigte Frage ableiten: Wie groß ist der wirtschaftliche Spielraum meines Versicherers, wenn weitere Belastungen auftreten?
Eine direkte Antwort auf die individuelle Vertragsleistung liefert die Quote jedoch nicht. Dazu müssten unter anderem Garantien, Laufzeiten, Kapitalanlagen, Zahlungsströme und die aufsichtsrechtliche Kapitalausstattung betrachtet werden. Das Rating ist damit ein Anlass für vertiefte Fragen. Als alleinige Grundlage für eine Kündigung wäre es zu schmal.
Das Zinsparadox: Warum bessere Zinsen alte Anlagen unter Druck setzen
Viele Kunden haben jahrelang gehört, die niedrigen Zinsen seien das Problem ihrer Lebensversicherung. Jetzt sind höhere Zinsen verfügbar und erneut entstehen Schwierigkeiten. Dieser scheinbare Widerspruch kann erklärt werden. Lebensversicherer legen Geld langfristig an. Haben sie während der Niedrigzinsphase eine Anleihe mit niedriger Verzinsung gekauft, bleibt diese Verzinsung grundsätzlich bestehen. Neue, vergleichbare Anleihen können inzwischen mehr abwerfen. Deshalb sinkt der Marktpreis des alten Papiers. Liegt dieser Marktpreis unter dem bilanziellen Buchwert, entsteht eine stille Last.
Kann der Versicherer die Anleihe bis zur Fälligkeit halten und erfüllt der Schuldner seine Verpflichtungen vollständig, muss daraus kein entsprechender endgültiger Rückzahlungsverlust entstehen. Das Kapital bleibt allerdings zunächst zu den alten Konditionen gebunden. Muss die Anleihe vorzeitig verkauft werden, kann der Kursabschlag als Verlust realisiert werden. Deshalb kommt es auf Liquidität und eine vorausschauende Abstimmung von Einnahmen und Auszahlungen an. Die BaFin hat diesen Zusammenhang zwischen Zinsanstieg, stillen Lasten und den unterschiedlichen Wirkungen auf Lebensversicherer grundsätzlich erläutert. Für Kunden heißt das: Höhere Marktzinsen kommen nicht automatisch und sofort in der eigenen Police an.

92 Milliarden Euro stille Lasten: Erhebliche Belastungen, aber kein entsprechender Verlust auf jedem Kundenkonto
Metzler beziffert die saldierten stillen Lasten der 30 untersuchten Gesellschaften zum Jahresende 2025 auf rund 92 Milliarden Euro. Das entspricht nach der Analyse ungefähr einem Zehntel des betrachteten Kapitalanlagenbestands. Für das Vorjahr werden rund 65 Milliarden Euro genannt. Die im September 2026 angeführten rund 127 Milliarden Euro sind dagegen eine Hochrechnung des Analysehauses zur Entwicklung nach dem Bilanzstichtag. Sie sind kein neuer, geprüfter Jahresabschlusswert.
Auch die veränderte Zahl der untersuchten Unternehmen muss beim Vorjahresvergleich berücksichtigt werden. Aus den Gesamtsummen allein lässt sich nicht präzise ablesen, wie stark sich ein unveränderter Kreis derselben Gesellschaften verschlechtert hat. Trotzdem ist die wirtschaftliche Frage erheblich: Wie schnell können die Versicherer ihre Anlageerträge verbessern, ohne beim Umbau ihrer Bestände zu hohe Verluste zu realisieren? Für Versicherte betrifft das besonders die Erwartungen an künftige Überschüsse. Wie viel davon tatsächlich bei ihrem Vertrag ankommt, hängt allerdings von weit mehr ab als einer einzelnen Bilanzkennzahl.
Die erste Enttäuschung kann lange vor einer Insolvenz kommen
Wer den Namen seines Versicherers auf der Liste entdeckt, denkt möglicherweise sofort an die vollständige Auszahlung seines Vertrags. Für die laufende Vorsorgeplanung verdient zunächst eine andere Unterscheidung Aufmerksamkeit: Welche Leistungen sind garantiert, welche beruhen auf künftigen Überschüssen? Eine wirtschaftliche Belastung kann den Spielraum für zusätzliche Leistungen beeinflussen. Das bedeutet nicht, dass bei allen neun Gesellschaften Überschusskürzungen bevorstehen. Aus dem Rating lässt sich eine solche konkrete Prognose nicht ableiten. Der Zusammenhang ist dennoch relevant. Die BaFin erläutert beispielsweise, dass Mittel aus dem Abbau der Zinszusatzreserve aus Vorsichtsgründen auch zur Bewältigung stiller Lasten verwendet werden können. Sie stehen damit nicht zwangsläufig sofort für eine höhere Überschussbeteiligung zur Verfügung.
Für Kunden kann deshalb die Lücke zwischen einer früheren Hochrechnung und der später tatsächlich erreichten Leistung entscheidend werden. Ein Versicherer kann seine vertraglichen Garantien erfüllen, während die persönliche Altersvorsorge hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleibt. Die wichtigste Frage lautet dann: Reicht die Leistung, mit der ich heute belastbar rechnen kann, für meinen geplanten Ruhestand?
Warum neun negative Quoten keine einheitliche Branchenkrise beweisen
Die Untersuchung zeigt zunächst erhebliche Unterschiede zwischen Gesellschaften. Daraus folgt kein einheitliches Urteil über sämtliche Lebensversicherer. Assekurata beschrieb die Branche im Marktausblick vom Juni 2026 als finanziell weiter gefestigt. Als Stützen wurden auskömmliche Neuanlagezinsen, die schrittweise Auflösung der Zinszusatzreserve und robuste Solvenzquoten genannt. Zugleich verwies das Analysehaus auf wirtschaftliche und geopolitische Unsicherheiten. Wie passen solche Aussagen zur negativen Sicherheitsmittelquote einzelner Unternehmen?
Die Bewertungen betrachten unterschiedliche Größen und teilweise unterschiedliche Zeitpunkte. Die aufsichtsrechtliche Solvenzbetrachtung berücksichtigt auch den wirtschaftlichen Wert künftiger Verpflichtungen. Steigende Zinsen wirken deshalb nicht allein auf die Kapitalanlagen, sondern auch auf deren Gegenpositionen. Eine negative Metzler-Kennzahl ist folglich nicht gleichbedeutend mit einer Unterschreitung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen. Umgekehrt ersetzt eine hohe Solvenzquote keine Prüfung, ob der eigene Tarif nach Kosten eine überzeugende Leistung bietet. Die Branche kann insgesamt tragfähig sein und gleichzeitig Unternehmen mit unterschiedlichen Belastungen sowie Verträge mit sehr unterschiedlichem Kundennutzen umfassen.
Der Fall FWU: Wenn aus der Altersvorsorge eine Forderung im Liquidationsverfahren wird
Dass ein Lebensversicherer tatsächlich scheitern kann, zeigt die FWU Life Insurance Lux S.A. Das Bezirksgericht Luxemburg ordnete am 31. Januar 2025 die Auflösung und gerichtliche Liquidation des Unternehmens an. Betroffen sind auch Versicherungsnehmer in Deutschland. Aus einem langfristigen Vorsorgevertrag wurde für diese Menschen eine Forderung, die im Liquidationsverfahren angemeldet und geprüft werden muss. Die BaFin hat über die gerichtliche Entscheidung ausdrücklich informiert. Für Betroffene verändert ein solcher Vorgang die Lebensplanung. Wer mit einer Auszahlung für den Ruhestand, einer Immobilienfinanzierung oder als finanzielle Reserve gerechnet hatte, muss sich plötzlich mit Verfahrensabläufen, Nachweisen und ungewissen Zahlungsterminen beschäftigen.
Die entscheidende Frage lautet nun: Wann wird welcher Teil meiner anerkannten Forderung tatsächlich ausgezahlt? Der Entwicklung gingen konkrete aufsichtsrechtliche Probleme voraus. Nach Angaben der luxemburgischen Versicherungsaufsicht CAA teilte FWU Life Insurance Lux am 19. Juli 2024 mit, die regulatorischen Solvenzanforderungen nicht mehr zu erfüllen. Während des späteren Zahlungsaufschubs durfte das Unternehmen vorübergehend keine Versicherungsleistungen einschließlich Rückkaufswerten auszahlen. Im Januar 2025 scheiterte der Sanierungsplan; anschließend folgte die gerichtliche Liquidation.
Auch 2026 beschäftigt die FWU-Abwicklung noch die Kunden
Wie aufwendig eine solche Abwicklung werden kann, dokumentieren die Mitteilungen des Liquidators. Im Juli 2025 berichtete das Abwicklungsteam über den zeitweiligen Verlust des Zugangs zu Datenbanken und IT-Systemen sowie die notwendige Wiederherstellung von Vertragsinformationen. Rund 250.000 Forderungsanmeldeformulare mussten vorbereitet und anschließend geprüft werden. Noch am 28. April 2026 informierte der Liquidator über die laufende Forderungsprüfung und eine neue Möglichkeit, den Bearbeitungsstand im Kundenportal einzusehen. Auszahlungen wurden als schrittweiser Prozess beschrieben. Eine bestimmte vollständige Erstattung zu einem festen Termin lässt sich daraus nicht ableiten.
Für Versicherte liegt darin eine zusätzliche Belastung: Selbst wenn später erhebliche Beträge zurückfließen, können Wartezeit und Unsicherheit die ursprüngliche Vorsorgeplanung empfindlich treffen. Geld, das für einen bestimmten Zeitpunkt eingeplant war, steht möglicherweise gerade dann nicht zur Verfügung. Eine Versicherungskrise zeigt sich für Kunden deshalb nicht ausschließlich in einem endgültigen Verlust. Bereits eingeschränkte Verfügbarkeit und ein langwieriges Verfahren können erhebliche Folgen haben.
Warum Protektor bei FWU Life Insurance Lux nicht einspringt
Der Fall zeigt außerdem, warum der genaue Vertragspartner entscheidend ist. FWU Life Insurance Lux S.A. war ein luxemburgischer Versicherer. Die deutsche Sicherungseinrichtung Protektor greift für dessen Verträge nicht. Darauf weisen die Verbraucherzentralen ausdrücklich hin. Dass Verträge auch in Deutschland vertrieben wurden, änderte daran nichts. Für Kunden folgt daraus eine wichtige Prüfungsfrage: Welche Gesellschaft schuldet meine Versicherungsleistung, in welchem Staat sitzt sie und welches Sicherungssystem erfasst meinen Vertrag tatsächlich?
Ein deutscher Vermittler, deutschsprachige Unterlagen oder eine bekannte Unternehmensmarke beantworten diese Fragen bisher nicht.
Der Vergleich mit den neun Gesellschaften des Metzler-Ratings hat allerdings eine klare Grenze. Bei FWU Life Insurance Lux waren aufsichtsrechtliche Solvenzanforderungen verletzt; schließlich wurde die Liquidation gerichtlich angeordnet. Eine negative Sicherheitsmittelquote nach der Metzler-Methodik ist ein anderer Befund. Sie belegt weder eine vergleichbare Situation noch eine bevorstehende Insolvenz. Auch die Ursachen des FWU-Zusammenbruchs lassen sich damit nicht pauschal auf die bewerteten Unternehmen übertragen. Aber die FWU zeigt, dass das Scheitern eines Versicherers möglich ist. Der Fall liefert keine Prognose darüber, welchem anderen Unternehmen dasselbe widerfahren könnte.
Protektor: Ein wichtiges Schutzsystem mit einem klaren Zweck
Für die vom deutschen gesetzlichen Sicherungsfonds erfassten Verträge besteht ein anderer Schutzrahmen. Dessen Aufgaben nimmt Protektor wahr. Bei einer aufsichtlich angeordneten Bestandsübertragung werden die betreffenden Versicherungsverträge grundsätzlich fortgeführt. Für den besonderen Fall unzureichender Sanierungsmittel sieht das Gesetz unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Herabsetzung garantierter Leistungen um bis zu fünf Prozent vor. Daraus lässt sich keine bevorstehende Maßnahme bei einer der neun genannten Gesellschaften ableiten. Für die persönliche Planung hat das Sicherungssystem zudem eine klare Grenze: Es sichert keine frühere unverbindliche Renditeerwartung und keine bestimmte Kaufkraft. Ob die spätere Auszahlung die gewünschte Zusatzrente finanziert, muss deshalb unabhängig von der Existenz dieses Schutzsystems geprüft werden.
Mein Versicherer steht auf der Liste: Welche Antworten benötige ich jetzt?
Der erste sinnvolle Schritt besteht darin, den eigenen Vertrag lesbar zu machen. Welche Gesellschaft schuldet die Leistung? Wie hoch sind die garantierte Ablaufleistung oder die garantierte Rente? Welche zusätzlichen Beträge werden lediglich erwartet? Wie haben sich diese Erwartungen über die vergangenen Jahre verändert? Die jährliche Standmitteilung ist dafür ein wichtiger Ausgangspunkt. § 155 VVG verpflichtet Versicherer bei Verträgen mit Überschussbeteiligung zur jährlichen Information über den Stand der Ansprüche und darüber, inwieweit die Überschussbeteiligung garantiert ist. Vorgesehen sind auch Angaben zu einer unveränderten Fortführung und einer prämienfreien Versicherung.
Auf Unternehmensebene kann ergänzend der Bericht über Solvabilität und Finanzlage, der sogenannte SFCR, weiterhelfen. Für eine sachkundige Einordnung sind mehrere Jahre und die zugrunde liegenden Berechnungsannahmen aussagekräftiger als eine isolierte Schlagzeile. Entscheidend bleibt, Unternehmenslage und Vertragslage zusammenzuführen. Ein wirtschaftlich belasteter Versicherer kann einen für den Kunden wertvollen Altvertrag verwalten. Ein finanziell starkes Unternehmen kann einen Tarif anbieten, dessen Kosten und Leistungen für einen bestimmten Kunden wenig überzeugend sind.
Vorschnell kündigen kann die falsche Rechnung sein
Eine verunsichernde Nachricht erzeugt den Wunsch, sofort die Kontrolle zurückzugewinnen. Bei einer Lebensversicherung kann eine schnelle Kündigung jedoch wirtschaftliche Nachteile festschreiben. Für die Auszahlung ist bei vielen kapitalbildenden Verträgen der Rückkaufswert maßgeblich. Seine Berechnung regelt § 169 VVG. Er entspricht nicht automatisch den insgesamt eingezahlten Beiträgen. Hinzu kommen mögliche steuerliche Folgen und der Verlust verbundener Absicherungen. Ein Todesfallschutz oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung lässt sich später unter Umständen nur zu schlechteren Bedingungen ersetzen.
Eine fundierte Entscheidung vergleicht deshalb die Zukunft ab heute: Welche weiteren Beiträge wären zu zahlen? Welche garantierten und erwarteten Leistungen stehen ihnen gegenüber? Was bleibt bei Beitragsfreistellung erhalten? Welcher Betrag wäre bei einer Beendigung tatsächlich verfügbar? Auch eine alternative Geldanlage muss mit ihren Kosten, Risiken und ihrer Verfügbarkeit in diese Rechnung einbezogen werden. Ein Vertragswechsel verbessert die Altersvorsorge erst dann, wenn die neue Lösung unter realistischen Annahmen besser zum Bedarf passt. Das Rating kann den Anstoß für diesen Vergleich geben. Das Ergebnis nimmt es nicht vorweg.
Trivisus in Berlin: Orientierung verlangt eine Prüfung ohne vorweggenommenes Ergebnis
Für die Trivisus GmbH aus Berlin ergibt sich aus dieser Situation ein konkreter Bezug zu ihrem Tätigkeitsfeld. Das Unternehmen begleitet Versicherungsnehmer bei der Überprüfung und möglichen Abwicklung bestehender Lebens- und Rentenversicherungen und koordiniert dafür spezialisierte Partner. Die veröffentlichten Nutzungsbedingungen grenzen eigene Rechts-, Steuer- und Anlageberatung ausdrücklich aus. Der Nutzen einer solchen Begleitung muss sich an der Transparenz für den Kunden messen lassen. Welche Handlungswege kommen tatsächlich infrage? Welche Vergütungen fallen an? Wie werden mögliche Mehrerlöse verteilt? Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten bleiben? Ein negatives Unternehmensrating begründet für sich genommen keinen Rückabwicklungsanspruch. Eine rechtliche Anspruchsprüfung benötigt eigenständige Anknüpfungspunkte im konkreten Vertrag und seinem Zustandekommen.
Gerade deshalb ist eine nachvollziehbare Gegenüberstellung wertvoll. Sie kann einen Ausstieg begründen. Sie kann ebenso zeigen, dass ein vorhandener Vertrag trotz kritischer Schlagzeilen behalten werden sollte. Für Versicherte zählt am Ende, welche Lösung nach Kosten und unter Berücksichtigung des benötigten Versicherungsschutzes ihren Vorsorgezielen am besten dient.
Neun Namen im Minus: Der eigentliche Weckruf gilt dem eigenen Vorsorgeplan
Die neun negativen Sicherheitsmittelquoten zeigen, wie unterschiedlich Lebensversicherer die Folgen des veränderten Zinsumfelds bewältigen. Für Kunden entsteht daraus ein berechtigter Informationsbedarf. Eine pauschale Flucht aus den betroffenen Verträgen lässt sich damit nicht begründen.
Der Fall FWU ergänzt diese Erkenntnis um eine unbequeme Realität: Auch Lebensversicherer können scheitern. Dann können aus erwarteten Auszahlungen langwierige Forderungsprüfungen werden. Welcher Schutz greift, hängt wesentlich vom konkreten Versicherer und dem einschlägigen Sicherungssystem ab. Die entscheidende Veränderung beginnt deshalb beim eigenen Ordner. Eine Police enthält Ansprüche, Kosten, Annahmen und Verpflichtungen, die zum heutigen Leben passen müssen. Das damalige Vertrauen verdient eine aktuelle Überprüfung.
Welche Leistung ist mir verbindlich zugesagt? Womit darf ich darüber hinaus realistisch rechnen? Wer steht für diese Zusagen ein? Und reicht das für meinen Ruhestand?
Wer diese Fragen beantworten kann, gewinnt mehr als Beruhigung nach einer kritischen Schlagzeile. Er gewinnt eine belastbare Grundlage für seine finanzielle Zukunft.
Autor: Uwe Friedrich
Geschäftsführer Trivisus GmbH
Uwe Friedrich ist Geschäftsführer der Trivisus GmbH und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der wirtschaftlichen und organisatorischen Begleitung von Versicherungsnehmern bei der Trennung von Lebens- und Rentenversicherungen. Sein Schwerpunkt liegt auf der strukturierten Prüfung bestehender Verträge sowie der Koordination spezialisierter Partner für die weitere Anspruchsdurchsetzung. Durch seine langjährige Praxiserfahrung kennt er die Herausforderungen betroffener Versicherungsnehmer ebenso wie die Entwicklungen der Versicherungsbranche.
Über die Trivisus GmbH
Die Trivisus GmbH mit Sitz in Berlin hat sich auf die strukturierte Begleitung von Versicherungsnehmern spezialisiert, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung überprüfen und gegebenenfalls wirtschaftlich neu ausrichten möchten. Gemeinsam mit spezialisierten Partnern unterstützt das Unternehmen seine Kunden dabei, bestehende Verträge sorgfältig prüfen zu lassen und mögliche Handlungsoptionen transparent aufzuzeigen. Ziel ist es, Verbrauchern Orientierung, Klarheit und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für ihre finanzielle Zukunft zu geben.